Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungen und Leistungen zwischen der Elektrotechnik Hoffmann GbR, Kupferstraße 5, 44577 Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Notwendige Ergänzungen oder Abweichungen, die aus technischen oder bauseitigen Gründen unerlässlich sind, werden, soweit zumutbar, dem Auftraggeber vor Ausführung zur Genehmigung vorgelegt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Material- oder Großaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

§ 4 Leistungsausführung und Mitwirkungspflichten

(1) Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe beim Zulieferer oder unvorhersehbare bauliche Hindernisse verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Vorarbeiten (z.B. Freiräumen des Montageorts, Baufreiheit) rechtzeitig abgeschlossen sind und dem Auftragnehmer Zugang gewährt wird. Netz- und Baustrom sowie ggf. benötigtes Bauwasser stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen bleiben die eingebauten oder gelieferten Materialien und Anlagen Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
(2) Soweit die eingebrachten Gegenstände wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder Grundstücks des Auftraggebers werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Zahlungsverzug auf Verlangen des Auftragnehmers die Demontage zu gestatten und ihm das Eigentum daran zurückzuübertragen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere BGB bzw. VOB/B, sofern Letztere vertraglich ausdrücklich unter Kaufleuten einbezogen wurde).
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Castrop-Rauxel).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.